Glossar Web, Marketing, IT und KI verständlich erklärt
Kurz gesagt
Dieses Glossar erklärt Begriffe aus Webentwicklung, Online-Marketing, IT und KI in wenigen Sätzen, so, dass du sie in einem Angebot, einem Gesetzestext oder einem Gespräch mit uns einordnen kannst. Jede Definition steht am Seitenanfang, danach folgen Einordnung, typische Missverständnisse und der Bezug zu unserer Arbeit. Geschrieben für Geschäftsführer, Projektverantwortliche und alle, die über Technik entscheiden, ohne selbst Techniker zu sein.
Fachlich geprüft von Marcel, IT-Admin & Webentwickler · Stand September 2026
A bis ZAlle Begriffe im Glossar
Alphabetisch sortiert. Jede Seite beginnt mit der Definition in zwei bis drei Sätzen.
So nutzt du das Glossar
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit fester Struktur: oben die Definition, die du zitieren oder weitergeben kannst; darunter, warum das Thema für ein Unternehmen wichtig ist, welche Missverständnisse uns in Projekten begegnen und wie wir damit arbeiten. Am Ende stehen verwandte Begriffe und der Link zur passenden Leistung. Du kannst die Seiten direkt verlinken, etwa in einer internen Abstimmung oder in einem Angebot.
Rechtliche Begriffe wie NIS2, BFSG, Auftragsverarbeitung oder E-Rechnung erklären wir aus technischer Sicht und allgemein, das ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn ein Begriff fehlt oder eine Erklärung nicht klar genug ist, schreib uns; wir ergänzen das Glossar laufend. Ausführlichere Texte zu einzelnen Themen findest du im Ratgeber.
FAQHäufige Fragen zum Glossar
Wer schreibt die Einträge im Glossar?
Die Leute aus unseren beiden Teams, die mit den Themen im Alltag arbeiten, Webentwicklung, Online-Marketing, IT-Administration und KI. Wir erklären die Begriffe so, wie wir sie Kunden im Gespräch erklären würden, mit den Missverständnissen, die uns in Projekten begegnen.
Darf ich Definitionen aus dem Glossar zitieren oder verlinken?
Ja, gern. Verlinke am besten direkt die Seite des Begriffs, damit Leser die Einordnung und den Zusammenhang sehen. Wenn du ganze Texte übernehmen willst, frag uns vorher kurz.
Ersetzt das Glossar eine Rechtsberatung?
Nein. Begriffe wie NIS2, BFSG, Auftragsverarbeitung oder E-Rechnung erklären wir aus technischer Sicht und allgemein. Ob und wie ein Gesetz für dein Unternehmen gilt, klärt eine Kanzlei oder dein Datenschutzbeauftragter.
Ein Begriff fehlt?
Schreib uns, welcher Begriff dir in einem Angebot oder einem Gespräch begegnet ist und den du erklärt haben willst. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.
