Was?
Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten für Menschen mit Beeinträchtigungen
Wann?
Bis zum 28.06.2025
Wie?
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient dazu, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. So wird die Gleichberechtigung von Menschen mit Einschränkungen weiter gefördert.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die im Rahmen des §1 (2) und (3) Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter, <2 Mio € Jahresumsatz).
Die Grundlage des BFSG bildet das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (European Accessibility Act).
Die Anforderungen des BFSG müssen ab dem 28.06.2025 erfüllt sein.
Das BFSG bezieht sich hierbei vor allem auf digitale Produkte und Dienstleistungen:
Das BFSG gilt für alle Internetseiten in folgenden Bereichen:
Grundsätzlich gilt das BFSG für alle Seiten, über die Produkte und Dienstleistungen vorgestellt UND Buchungen oder Zahlungen getätigt werden können.
Websites sind ausgenommen, wenn über die Seite Produkte oder Dienstleistungen nur vorgestellt werden, und nicht gegen Entgelt erworben oder gebucht werden können.
Das BFSG bezieht sich auf Verbraucher. B2B-Shops, sofern klar ersichtlich, sind also ausgenommen.
Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Nach diesen müssen Websites und Onlineshops folgenden 4 Prinzipien entsprechen:
Durch hohen Kontrast und skalierbare Schriftgrößen können sich auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft auf der Website zurechtfinden.
Die Inhalte sollten mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmbar sein (z.B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos).
Die Website muss auch nur mit einer Tastatur navigiert werden können, auch ohne Maus.
Eine klare und einfache Sprache, sowie übersichtliche und logische Struktur sorgen dafür, dass der Nutzer sich besser auf der Website zurechtfinden kann.
Die Website kann auf verschiedenen Endgeräten (z.B. Desktop oder Mobil) ohne Fehler und Verlust von Inhalten angezeigt werden und muss von bspw. Screenreadern interpretiert werden können
Die genauen Kriterien lassen sich in den WCAG nachlesen.
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, ist es trotzdem sinnvoll, deine Website zu überarbeiten. Eine übersichtlichere Struktur und Bedienbarkeit sorgt für eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit. Davon profitieren alle Nutzer!
Außerdem beeinflusst dies das Suchmaschinenranking der Website und erhöht deine Reichweite.
Umsetzung deines Webauftritts nach deinen Vorstellung und CI/CD Vorgaben
Steigere die qualitativen Besucher auf deinen Internetpräsenzen – SEO, SEA, Social Media
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, ist es trotzdem sinnvoll, deine Website zu überarbeiten. Eine übersichtlichere Struktur und Bedienbarkeit sorgt für eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit. Davon profitieren alle Nutzer!
Außerdem beeinflusst dies das Suchmaschinenranking der Website und erhöht deine Reichweite.
Zum Prüfen der Richtlinien bieten sich kostenlose oder kostenpflichtige Tools, wie z.B. (s.u.) an. Diese lassen sich einsetzen, um einen Überblick über die Kompatibilität deiner Website zu bekommen.
Für eine ausführlichere/umfassende Beratung stehen wir für die Erstellung oder Anpassung deiner Website zur Verfügung.