# Barrierefreiheitserklärung schreiben: Aufbau, Pflichtangaben, Beispiele

> Wer eine Erklärung braucht, was das BFSG verlangt, welche Abschnitte hineingehören, Formulierungsbausteine zum Anpassen und warum die Erklärung ein Arbeitsstand bleibt.

- Veröffentlicht: 2026-09-27
- Aktualisiert: 2026-10-08
- Quelle: https://art-kon-tor-digital.de/wissen/barrierefreiheitserklaerung-schreiben/

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Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine Seite auf deiner Website, die beschreibt, wie barrierefrei dein Angebot ist, welche Teile es noch nicht sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Für Unternehmen, die unter das [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz](/glossar/bfsg/) fallen, verlangt das Gesetz Informationen darüber, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Eine feste Vorlage wie für Behörden gibt es dafür nicht; durchgesetzt hat sich eine eigene Seite, die aus dem Footer verlinkt ist. Hinein gehören Geltungsbereich, Stand der Vereinbarkeit, bekannte Barrieren mit Begründung und Zeitplan, Prüfmethode, Kontaktweg, die zuständige Behörde und das Datum. Dieser Artikel erklärt Aufbau und Formulierungen aus unserer Praxis, er ersetzt keine Rechtsberatung.

## Wer eine Erklärung braucht: und welche

Es gibt zwei Welten, die oft verwechselt werden. Öffentliche Stellen, Behörden, Kommunen, viele Hochschulen, müssen schon länger eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, nach der BITV 2.0 des Bundes oder dem jeweiligen Landesrecht. Für sie gibt es eine EU-Mustervorlage mit festen Abschnitten.

Für Unternehmen gilt seit dem 28. Juni 2025 das BFSG, wenn sie Verbrauchern bestimmte Dienstleistungen anbieten, vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr: Onlineshops, Buchungen, Ticketverkauf. Wer genau darunter fällt und welche Ausnahmen es gibt, haben wir im Artikel [BFSG: Wer muss seine Website barrierefrei machen?](/wissen/bfsg-wer-muss-seine-website-barrierefrei-machen/) zusammengefasst. Das BFSG spricht nicht von einer „Erklärung“ im Sinne der Behörden-Vorlage, sondern von Informationen, die du bereitstellen musst. In der Praxis landen sie auf einer Seite, die sich am Aufbau der Behörden-Erklärung orientiert, weil Nutzer und Prüfer diesen Aufbau kennen.

Und wer nicht unter das Gesetz fällt? Dem empfehlen wir die Erklärung trotzdem. Sie zwingt dazu, die eigene Website einmal ehrlich anzusehen, und sie gibt Menschen, die auf eine Barriere stoßen, einen Weg, das zu sagen.

## Was das BFSG verlangt: allgemein eingeordnet

Nach unserem Verständnis des Gesetzes und seiner Anlagen muss ein Dienstleister Folgendes bereitstellen, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, und selbst in barrierefreier Form:

- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung,
- Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung nötig sind,
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt,
- die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Maßstab für die technische Seite ist in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die [WCAG](/glossar/wcag/) 2.1 in Stufe AA verweist. Viele Unternehmen orientieren sich schon an der neueren Fassung WCAG 2.2, so auch wir. Welche Fassung du nennst, sollte zu deinem Audit passen. Und noch einmal deutlich: Das ist unsere Einordnung als Webentwickler. Wenn es um Haftung, Ausnahmen oder die Formulierung in deinen AGB geht, gehört die Frage zu deiner Kanzlei.

## Aufbau: Diese Abschnitte gehören hinein

| Abschnitt | Was drinsteht | Hinweis |
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| Geltungsbereich | Für welche Website, welchen Shop, welche App die Erklärung gilt | Subdomains und Buchungsstrecken ausdrücklich nennen |
| Beschreibung der Dienstleistung | Was man auf der Website tun kann und wie der Ablauf funktioniert | Kurz und in einfacher Sprache |
| Stand der Vereinbarkeit | Vollständig, teilweise oder nicht vereinbar, mit Nennung des Maßstabs | „Teilweise“ ist ehrlich und völlig üblich |
| Umgesetzte Maßnahmen | Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Screenreader | Konkret statt allgemein |
| Bekannte Barrieren | Was noch nicht funktioniert, warum, und bis wann es behoben wird | Der wichtigste Abschnitt |
| Prüfung | Wer hat wann wie geprüft: Selbstprüfung, externes Audit, Werkzeuge | Datum der letzten Prüfung |
| Kontakt und Rückmeldung | E-Mail, Telefon, auf Wunsch Formular, und eine Antwortzusage | Der Kontaktweg muss selbst barrierefrei sein |
| Zuständige Behörde | Die Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit | Mit Kontaktangaben |
| Datum | Erstellt am, zuletzt aktualisiert am | Bei jeder größeren Änderung anpassen |

Stand: 09/2026. Gliederung aus unseren Projekten, angelehnt an die EU-Mustervorlage für öffentliche Stellen, keine Rechtsberatung.

## Beispiele: So formulierst du die einzelnen Teile

Die folgenden Formulierungen sind Bausteine, keine fertige Erklärung. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt du durch deine eigenen, und zwar auf Grundlage einer Prüfung, nicht aus dem Gedächtnis.

- **Stand der Vereinbarkeit:** „Unser Onlineshop [Adresse] ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA, teilweise vereinbar. Die unten genannten Punkte sind noch nicht vollständig umgesetzt.“
- **Umgesetzte Maßnahmen:** „Alle Funktionen, auch Warenkorb und Kasse, lassen sich mit der Tastatur bedienen. Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen werden am Feld angezeigt und von Screenreadern vorgelesen.“
- **Bekannte Barriere:** „Die Filter in der Produktsuche geben ihren Zustand noch nicht an Screenreader weiter. Wir beheben das bis [Monat/Jahr]. Bis dahin erreichst du alle Produkte auch über die Kategorien.“
- **Drittanbieter:** „Das Zahlungsformular von [Anbieter] betreiben wir nicht selbst und können es nur eingeschränkt anpassen. Wenn du dort auf ein Hindernis stößt, bestellen wir gern telefonisch mit dir.“
- **Prüfung:** „Die Website wurde am [Datum] von [intern / Dienstleister] mit Tastatur, Screenreader und automatisierten Tests geprüft.“
- **Kontakt:** „Du bist auf eine Barriere gestoßen? Schreib an [E-Mail] oder ruf an unter [Telefon]. Wir antworten innerhalb von [Zeitraum].“

Wie das zusammengesetzt aussieht, kannst du dir an unserer eigenen [Erklärung zur Barrierefreiheit](/barrierefreiheit/) ansehen. Sie nennt offen, woran wir noch arbeiten, etwa ältere Bilder ohne Alternativtext und PDF-Dateien, die noch nicht durchgängig getaggt sind. Das ist keine Schwäche, sondern der Zweck der Seite.

### Typische Fehler

- Pauschal „vollständig barrierefrei“ behaupten, ohne dass je jemand geprüft hat.
- Einen Generator ausfüllen und die Seite danach nie wieder ansehen.
- Ein Overlay-Werkzeug mit Schaltfläche für Kontrast und Schriftgröße als Maßnahme nennen. Es behebt keine Fehler im Code.
- Ein Kontaktformular angeben, das sich selbst nicht mit Tastatur bedienen lässt.
- Kein Datum, oder ein Datum von vor drei Relaunches.
- Die Erklärung nur als PDF hinterlegen oder so tief verstecken, dass niemand sie findet.

## Pflegen statt einmal schreiben

Eine Erklärung ist ein Arbeitsstand. Jede neue Seite, jedes neue Plugin, jedes eingebettete Buchungswidget kann neue Barrieren mitbringen. Deshalb gehört die Erklärung in einen festen Rhythmus: nach jeder größeren Änderung anpassen, einmal im Jahr neu prüfen, und behobene Punkte aus der Liste der Barrieren streichen. Lege außerdem fest, wer im Unternehmen Meldungen bekommt und beantwortet. Eine Rückmeldung, die drei Wochen im Postfach liegt, ist genau das Erlebnis, das die Erklärung verhindern soll.

Für die Prüfung selbst haben wir eine Checkliste mit 30 Prüfpunkten nach WCAG 2.2 AA zusammengestellt. Sie ersetzt kein Audit, zeigt aber, wo deine Website ungefähr steht.

[**BFSG-Checkliste: Ist deine Website barrierefrei?**30 Prüfpunkte nach WCAG 2.2 AA mit Prüfhinweis je Punkt, Kästchen zum Abhaken und Auswertung. PDF, 3 Seiten, Stand September 2026.*PDF herunterladen →*](https://art-kon-tor-digital.de/wp-content/uploads/2026/09/bfsg-checkliste-website.pdf)

## Fazit

Eine gute Barrierefreiheitserklärung ist kurz, konkret und ehrlich: Für welches Angebot gilt sie, wie weit ist es, was fehlt noch, bis wann wird es behoben, und wie erreicht man dich. Grundlage ist eine echte Prüfung, keine ausgefüllte Vorlage. Wer ehrlich aufschreibt, was noch fehlt, steht bei einer Beschwerde besser da als jemand, der pauschal „konform“ behauptet. Wenn du Audit, Umsetzung und Erklärung aus einer Hand willst, findest du unser Vorgehen unter [Barrierefreie Website](/web/barrierefreie-website/). Für einen ersten Überblick gibt es den [kostenlosen BFSG-Check](/web/barrierefreie-website/bfsg-check/) und die [BFSG-Checkliste als PDF](/wp-content/uploads/2026/09/bfsg-checkliste-website.pdf).

## Häufige Fragen

Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung haben, wenn ich nicht unter das BFSG falle?
Gesetzlich in der Regel nicht, wenn du weder öffentliche Stelle bist noch unter das BFSG fällst. Wir empfehlen sie trotzdem, weil sie Nutzern einen Weg gibt, Barrieren zu melden, und dich zwingt, die eigene Website einmal ehrlich zu prüfen.

Darf ich einen Generator für die Erklärung nutzen?
Als Gliederung ja. Die Inhalte, Stand der Vereinbarkeit, bekannte Barrieren, Prüfmethode, kann kein Generator kennen. Die müssen aus einer Prüfung deiner Website kommen, sonst steht in der Erklärung etwas, das nicht stimmt.

Wo verlinke ich die Erklärung?
Üblich ist ein Link im Footer jeder Seite, neben Impressum und Datenschutz. Bei Shops empfiehlt sich zusätzlich ein Hinweis im Bestellprozess oder in den AGB. Wichtig ist, dass man die Seite ohne Suche findet.

Welche Behörde ist für das BFSG zuständig?
Die Länder haben dafür eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit eingerichtet, die MLBF mit Sitz in Magdeburg. Prüf die aktuellen Kontaktangaben vor der Veröffentlichung auf deren Website, weil sich Zuständigkeiten ändern können.

Ist es schlimm, wenn in meiner Erklärung Barrieren stehen?
Nein, das ist der Normalfall. Kaum eine Website ist vollständig konform. Entscheidend ist, dass du die Barrieren kennst, begründest, einen Zeitplan nennst und Nutzern einen anderen Weg anbietest, bis sie behoben sind.

*Stand: September 2026, wir aktualisieren diesen Artikel, wenn sich Rechtslage oder Technik ändern.*
