# Barrierefreie Website für eine öffentliche Kammer: Analyse, Umsetzung, Erklärung

> Vollständige Analyse und Umsetzung der Barrierefreiheit für die Website einer Kammer: Audit nach WCAG 2.1 AA, Theme, Formulare, PDF-Dokumente, Erklärung zur Barrierefreiheit, Schulung der Redaktion.

- Veröffentlicht: 2026-10-16
- Aktualisiert: 2026-10-16
- Quelle: https://art-kon-tor-digital.de/referenzen/barrierefreiheit-fuer-eine-oeffentliche-kammer/

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## AusgangslageEine Pflicht, die zur Gelegenheit wurde

**Case Study, anonymisiert.** Der Kunde ist eine Kammer, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Mitglieder vertritt, Prüfungen abnimmt und Informationen für Öffentlichkeit und Berufsstand bereitstellt. Als öffentliche Stelle muss ihre Website barrierefrei sein, nach BITV 2.0 und den Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Den Namen nennen wir auf Wunsch des Kunden nicht.

Die bestehende Website war inhaltlich gepflegt, technisch aber über Jahre gewachsen: PDF-Formulare ohne Struktur, Kontraste unter den Grenzwerten, Menüs ohne Tastaturbedienung, Bilder ohne Alternativtexte und eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die es noch nicht gab. Der Auftrag umfasste beides: die vollständige Analyse und die komplette Umsetzung.

## AnalyseWas wir geprüft haben

### Automatisch und von Hand

Werkzeuggestützte Prüfung aller Seitentypen, danach manuelle Prüfung mit Tastatur, Screenreader (NVDA und VoiceOver) und 200 Prozent Zoom. Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Mängel, der Rest braucht Menschen.

### Nach Wirkung sortiert

Jeder Befund mit WCAG-Kriterium, betroffenen Seiten, Nutzergruppe und Aufwand. Sortiert nach dem, was Menschen am meisten ausschließt, nicht nach dem, was am schnellsten geht.

### Dokumente und Formulare

Antragsformulare, Merkblätter und Prüfungsordnungen als PDF: Struktur, Lesereihenfolge, Formularfelder, Sprache. Hier lag der größte Teil der Arbeit.

## UmsetzungWas wir geändert haben

- Farbsystem mit geprüften Kontrasten, auch für Statusfarben, Links und Schaltflächen in allen Zuständen.
- Navigation und Menüs vollständig per Tastatur bedienbar, sichtbarer Fokus, Sprungmarke zum Inhalt, logische Reihenfolge.
- Semantische Struktur: Überschriftenhierarchie, Landmarken, Tabellen mit Kopfzeilen, Formularfelder mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
- Alternativtexte für alle informativen Bilder, dekorative Bilder als solche gekennzeichnet; Diagramme mit Textalternative.
- Barrierefreie PDF-Vorlagen für Anträge und Merkblätter und ein Vorgehen, mit dem die Redaktion neue Dokumente richtig erzeugt.
- Videos mit Untertiteln, bewegte Inhalte anhaltbar, keine Inhalte, die nur über Farbe oder nur über Maus funktionieren.
- Erklärung zur Barrierefreiheit mit Prüfstand, bekannten Einschränkungen, Rückmeldeweg und Hinweis auf das Schlichtungsverfahren.

## ErgebnisWas es gebracht hat

Die Website erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 auf dem geprüften Stand, dokumentiert in der Erklärung zur Barrierefreiheit. Für die Redaktion gibt es einen kurzen Leitfaden und eine Prüfroutine, damit neue Inhalte den Stand nicht wieder verschlechtern. Nebeneffekt, den jede Website mitnimmt: bessere Struktur, schnellere Seiten und Inhalte, die auch Suchmaschinen und KI-Assistenten besser verstehen.

Zahlen zu Besuchern oder Anfragen veröffentlichen wir nicht; es geht hier nicht um Reichweite, sondern darum, dass alle Mitglieder und Bürger die Angebote nutzen können.

## AblaufSo sind wir vorgegangen

1. 3 Wochen Audit Alle Seitentypen und Dokumente, Bericht mit priorisierter Maßnahmenliste und Aufwandsschätzung.
2. 6 Wochen Umsetzung Website Theme, Navigation, Formulare, Inhalte. Zwischenstände mit dem Kunden geprüft.
3. 3 Wochen Dokumente PDF-Vorlagen neu aufgebaut, Bestandsdokumente nach Priorität überarbeitet.
4. 1 Woche Abnahme und Erklärung Erneute Prüfung, Erklärung zur Barrierefreiheit, Schulung der Redaktion.

## FAQFragen zu diesem Projekt

Gilt das auch für Unternehmen?
Für viele ja: Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unter anderem Onlineshops und Dienstleistungen für Verbraucher. Öffentliche Stellen unterliegen schon länger der BITV. Welche Pflicht für wen gilt, erklärt unsere Seite zur [barrierefreien Website](/web/barrierefreie-website/).

Muss eine Website dafür neu gebaut werden?
Nicht zwingend. In diesem Fall haben wir das Theme überarbeitet und die Inhalte behalten. Ob Umbau oder Neubau günstiger ist, zeigt das Audit.

Was kostet ein Audit?
Das hängt von der Zahl der Seitentypen und Dokumente ab. Wir nennen nach einem kurzen Blick auf die Website einen festen Rahmen.

## Passt dazuLeistungen zu diesem Projekt

[Web & Marketing**Barrierefreie Website**Audit, Umsetzung und Erklärung nach BFSG, BITV und WCAG.](/web/barrierefreie-website/)

[Web & Marketing**Webdesign & UX**Barrierefreiheit beginnt im Design, nicht im Nachhinein.](/web/webdesign-ux/)

[Web & Marketing**Website-Wartung**Damit der geprüfte Stand erhalten bleibt.](/web/website-wartung/)

[BFSG-Check anfragen](#kontakt)
