# BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

- Veröffentlicht: 2026-09-27
- Aktualisiert: 2026-09-27
- Quelle: https://art-kon-tor-digital.de/glossar/bfsg/

---

Glossar · Web & Marketing

# BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Kurz gesagt

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, diese barrierefrei zu gestalten, darunter Onlineshops, Buchungs- und Ticketsysteme und viele Websites mit Vertragsabschluss. Maßstab für Websites sind in der Praxis die WCAG-Richtlinien auf Stufe AA. Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen.

[Zur Leistung](/web/barrierefreie-website/)

![](https://art-kon-tor-digital.de/wp-content/uploads/2026/09/uiux-1024x683.webp)

### Warum das für dich wichtig ist

Barrierefreiheit war für private Unternehmen lange freiwillig. Mit dem BFSG ist sie für einen großen Teil des Online-Geschäfts mit Verbrauchern Pflicht: Wer online verkauft, Termine bucht oder Tickets anbietet, muss die Anforderungen erfüllen und eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Die Marktüberwachung kann Verstöße prüfen und Bußgelder verhängen.

Jenseits der Pflicht ist Barrierefreiheit gute Technik: klare Struktur, ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Formulare. Davon profitieren alle Nutzer, auch Suchmaschinen, und ein sauber gebautes Theme erfüllt einen großen Teil ohnehin.

### Typische Missverständnisse

- Ein Overlay-Plugin macht keine Website barrierefrei. Es legt Schalter über die Seite, behebt aber keine Fehler im Code, und wird von Betroffenen und Fachleuten überwiegend abgelehnt.
- Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt meist nicht unter das BFSG, wo die Grenze im Einzelfall liegt, ist eine Rechtsfrage.
- Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
- Barrierefreiheit ist kein Zustand, sondern Pflege: Jedes neue Bild ohne Alt-Text, jedes PDF ohne Struktur holt dich ein.
- Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.

### Wie wir damit arbeiten

Wir prüfen Websites und Shops nach WCAG 2.2 AA, beheben die Befunde im Code und erstellen die Barrierefreiheitserklärung, als Leistung [Barrierefreie Website](/web/barrierefreie-website/). Einen ersten Eindruck gibt der kostenlose [BFSG-Check](/web/barrierefreie-website/bfsg-check/); wer betroffen ist, erklärt der Ratgeber [BFSG: Wer muss seine Website barrierefrei machen?](/wissen/bfsg-wer-muss-seine-website-barrierefrei-machen/)

**Verwandte Begriffe:** [WCAG](/glossar/wcag/), [Page-Builder](/glossar/page-builder/), [Core Web Vitals](/glossar/core-web-vitals/)

## FAQHäufige Fragen zu BFSG

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für alle darüber gilt das Gesetz, sobald sie Verbrauchern online etwas verkaufen oder Verträge anbieten. Wer knapp an der Grenze liegt, rechnet das am besten mit dem Steuerberater durch.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachung kann Nachbesserung verlangen, im äußersten Fall das Angebot untersagen und Bußgelder verhängen. Daneben sind Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber möglich. Wie hoch das Risiko im Einzelfall ist, können wir nicht seriös beziffern, das schätzt eine Kanzlei für deine Situation ein.

Muss meine Website barrierefrei sein, wenn ich nur Informationen anbiete?
Nach dem BFSG in der Regel nicht, weil über die Seite kein Vertrag mit Verbrauchern angebahnt oder geschlossen wird. Kommt eine Terminbuchung, ein Shop oder ein Ticketverkauf dazu, ändert sich das. Barrierefreiheit lohnt sich aber auch ohne Pflicht, weil sie die Seite für alle besser bedienbar macht.
